Lieber Tierfreund, liebe Tierfreundin,

wie schön, dass Sie diese Seite aufrufen.

Wenn Sie über das eigene Dasein hinaus den Tieren beim Tierschutzverein Häuser der Hoffnung e.V. eine Zukunft in Sicherheit, Liebe und Geborgenheit schenken wollen, nehmen Sie den Verein in ihr Testament auf.

Für unsere der Gemeinschaft und den Tieren dienende Arbeit erhalten wir keinerlei  öffentliche Zuschüsse und deshalb könnten wir den Tieren in Not ohne die private Unterstützung von TierfreundInnen – auch in Form einer Erbschaft – nicht helfen.

Sie allein bestimmen in Ihrem Testament, was Sie mit Ihrem Vermögen machen möchten. Aber grundsätzlich müssen Sie dabei beachten, eindeutige und klare Formulierungen zu wählen, die unanfechtbar sind. Sollten Sie das versäumen, fällt Ihr gesamter Nachlass grundsätzlich an die gesetzlichen Erben oder an den Staat. Zusätzlich gibt es Formalien zu beachten, die gesetzlich vorgeschrieben sind und bei deren Einhaltung Ihnen ein Anwalt oder Notar zur Seite steht, damit Ihr letzter Wille auch wirklich erfüllt wird. Auf Wunsch helfen wie Ihnen gern, einen kompetenten Ansprechpartner zu finden.

Aufgrund der vom Finanzamt anerkannten Gemeinnützigkeit ist unser Verein „Häuser der Hoffnung e.V.“ von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt daher direkt den Tieren zu Gute.